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Willkommen um zu bleiben?

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von Judith Welz

Jede Abschiebung ist ein Gewaltakt. Wenn uniformierte Polizist_innen mit Mandat zur Gewaltausübung Menschen abführen, inhaftieren und sie schließlich gegen ihren Willen aus dem Land transportieren, werden fundamentale Freiheiten und Menschenrechte verletzt. So gravierend, dass es für die Betroffenen den politischen, gesellschaftlichen, fallweise sogar den physischen Tod bedeuten kann. Und dennoch: Abschiebungen sind zu einem Standardinstrument von Migrationskontrollpolitik avanciert, das Tag für Tag angewendet wird. –Sie haben sich normalisiert.

Angesichts des Spannungsverhältnisses zwischen dem liberalen Selbstverständnis europäischer Staaten und der Gewaltförmigkeit von Abschiebungen gehe ich hier der Frage nach, welche politischen und gesellschaftlichen Prozesse dazu beitragen, diese Widersprüche diskursiv einzuebnen. Die These lautet: Radikale Ausschlussforderungen liegen nicht quer zu liberalen Denktraditionen, sondern wohnen diesen inne. Das euphorische Feiern einer sogenannten Willkommenskultur und die gleichzeitige Verschärfung von Abschiebegesetzen, wie sie derzeit von Teilen der politischen Elite praktiziert wird, offenbaren folglich zwei Seiten derselben (liberalen) Medaille.

Abschiebungen: Von der Ausnahme zur Normalität

Bis in die 1990er Jahre wurden Abschiebungen in Österreich als Maßnahme gehandhabt, die fast ausnahmslos gegen einen kleinen Personenkreis schwer straffälliger Menschen durchgesetzt wurde. Dann fand europaweit ein Paradigmenwechsel statt: Infolge der zunehmenden Verbindung von Diskursen über Migration und Flucht mit solchen über Sicherheitsrisiken (Stichwort "securitization") wurden die undokumentierte Einreise und der undokumentierte Aufenthalt unter Strafe gestellt. Nunmehr konnten Personen allein aufgrund einer fehlenden Aufenthaltserlaubnis ausgewiesen und abgeschoben werden. Der Personenkreis abschiebbarer Menschen erweiterte sich dadurch beachtlich, auch der Vollzug der Maßnahme nahm zu. In der wissenschaftlichen Literatur ist die Explosion der Abschiebezahlen in den 1990er Jahren sehr gut belegt: Zwischen 1995 und 1999 wurden durchschnittlich 11.000 Personen pro Jahr aus Österreich deportiert.

Im selben Zeitraum wurde eine neuerliche Umgestaltung europäischer Migrationspolitik eingeleitet: Unter dem Eindruck, dass Migration nicht zu stoppen, sondern unabänderliche Realität ist, schwenkten viele Akteur_innen des Grenzregimes auf ein neues migrationspolitisches Programm ein, das heute unter dem Titel "Migration Management" bekannt ist. Ziel ist seither nicht der Einwanderungsstopp, sondern die bestmögliche und effizienteste Steuerung und Verwaltung von Migration. Konkret bedeutet dies, dass Migrant_innen penibler selektiert und entlang zunehmend ausdifferenzierter Aufenthaltstitel klassifiziert werden.

Umfassende Kriterienkataloge bilden die Basis, aufgrund derer die Behörden die ökonomische (Weiter-)Verwertbarkeit, kulturelle Anpassungsleistung oder humanitäre Schutzbedürftigkeit von Migrant_innen und Flüchtlingen abwägen und sie infolge mit dem entsprechenden Bündel an (prekären) sozialen, wirtschaftlichen und aufenthaltsbezogenen Rechten ausstatten. Gilt eine Person als dieser Rechte nicht (mehr) würdig, drohen ihr Ausweisung und Abschiebung.

Der lange Sommer der Migration [1]

Der Sommer 2015 wird vielen als jener Sommer in Erinnerung bleiben, in dem die "Autonomie der Migration" und ihre Protagonist_innen einen Sieg gegen das europäische Grenzregime errungen haben, der so sichtbar und selbstbewusst daherkam, dass ihn auch die politische Klasse nicht mehr länger herunterzuspielen vermochte. Noch Monate zuvor, als sich bereits Tausende Menschen auf dem See- und Landweg von der Türkei über Griechenland und die sogenannte Balkanroute in Richtung Mittel- und Nordeuropa befanden, waren einige europäische Regierungen, darunter Deutschland und Österreich, darum bemüht, eine Unterbringungs- und Versorgungskrise für Asylsuchende zu produzieren, die in dramatischen Bildern dürftig ausgestatteter Zeltlager, unter freiem Himmel schlafender Menschen und endloser Warteschlangen vor sanitären Anlagen und Essensausgabestellen festgehalten wurden. Die Botschaft war klar: Unsere Kapazitäten sind erschöpft, neu ankommende Flüchtlinge dürfen hier auf keinerlei staatliche Unterstützung hoffen.

Als Anfang September einige hundert Flüchtlinge beschlossen, ihrer Immobilisierung am Bahnhof Keleti in Budapest ein Ende zu setzen und ihren Marsch aller Dublin-Verordnungen zum Trotz fortzuführen, wurde schnell offensichtlich, dass die politisch Verantwortlichen zunächst kein Interesse hatten, auf dieses Szenario adäquat zu reagieren und die Aufnahmepolitik neu auszurichten. In Österreich wie andernorts übernahmen verschiedene (flüchtlings-)politische Initiativen, Religionsgemeinschaften, etablierte und weniger etablierte NGOs und Privatpersonen ab Ankunft der Flüchtlinge die Regie. Sie stemmten im herrschenden Versorgungsvakuum die Organisation von Lebensmitteln, Kleidung und Hygieneartikeln, die Weiterfahrt der Flüchtlinge in ihre Wunschländer, Schlafmöglichkeiten etc. Angesichts dieser Eigeninitiative und Hartnäckigkeit verstummten zunächst einige der lautesten Vorredner_innen verschärfter Zuwanderungs- und Asylpolitiken. Bald schon applaudierten Regierung und Boulevard den Helfer_innen. Erste Versuche der Vereinnahmung ihrer Leistungen folgten. Zu greifbar war die historische Chance für die Architekt_innen des europäischen Grenzregimes, Europa als Kontinent der Offenheit und der liberalen Werte - Grundthemen europäischer Selbstwahrnehmung - zu feiern.

Zur selben Zeit wurde allerdings bereits auf verschiedenen politischen Ebenen eifrig an Plänen für mehr und effizientere Abschiebungen gebastelt. Am 7. Oktober leakten Beschlüsse der europäischen Kommission und des Rats an die Medien, Abschiebungen EU-weit künftig rigoroser durchzusetzen. Die Grenzschutzagentur Frontex soll demnach zu einer noch zentraleren Akteurin in der Organisation und Durchführung von Abschiebung werden und hierfür mehr Mittel erhalten. Darüber hinaus sehen die Pläne vor, Herkunftsländer, die sich weigern, ihre Staatsbürger_innen im Rahmen von Abschiebungen zurückzunehmen, durch "[a] fine balance of incentives and pressure" [2] zur Kooperation zu drängen.

Daneben haben die deutsche und die österreichische Bundesregierung auf nationaler Ebene asylrechtliche Verschärfungen vorgenommen. So fanden beispielsweise in Deutschland die Länder Albanien, Kosovo und Montenegro Eingang in die Liste der "sicheren Herkunftsstaaten" (in Österreich stehen sie dort schon länger). Für Asylwerber_innen aus diesen Staaten gibt es damit kaum noch Chancen auf Asyl. Stattdessen sollen ihre Anträge in einem Schnellverfahren abgewiesen und die Betroffenen abgeschoben werden können. Eine weitere relevante Änderung stellt die Einstellung jeglicher Versorgungsleistungen bei negativ ausgehendem Asylverfahren dar. Der enorme Verelendungsdruck soll die Betroffenen dazu bewegen, das Land selbstständig zu verlassen und zukünftige Asylsuchende abschrecken.

In Österreich wird der Flüchtlingsstatus nunmehr mit einer zeitlichen Beschränkung verliehen. Ändert sich die Lage im Herkunftsland innerhalb von drei Jahren und liegen die Verfolgungsgründe nicht mehr vor, kann der Status aberkannt werden. Anstatt mit einer positiven Erledigung eines Asylverfahrens Sicherheit und Stabilität zu erlangen, bleiben die Menschen weiterhin abschiebbar.

Liberalismus und Abschiebungspolitik

Diese Reformen haben nicht nur gemein, dass sie allesamt eine schärfere Gangart einschlagen, sondern auch, dass zu ihrer Legitimation humanitäre Argumente bemüht werden. Das Räsonnement geht in etwa so: Will man das Asylrecht weiter gewähren, so muss gegen jene, denen es nicht zusteht, hart vorgegangen werden. Dies setze eine klare Unterteilung der ankommenden Menschen in "echte Flüchtlinge" und "heuchlerische Wirtschaftsflüchtlinge" voraus. Erstere verdienen Schutz, letztere würden das System des Internationalen Schutzes (gemäß der Genfer Flüchtlingskonvention von 1951) ausnutzen, um sich materielle Vorteile zu verschaffen, und sein Weiterbestehen dadurch gefährden. Ihre Anträge sollen rasch abgewickelt und die Betreffenden außer Landes gebracht werden.

Der Diskurs über "Wirtschaftsflüchtlinge" produziert nicht nur deren moralische Delegitimierung, sondern konstruiert sie gleichsam als Bedrohung für das System des Flüchtlingsschutzes generell. Die "falschen Flüchtlinge" werden sowohl zu "den Anderen" der "wahren Schutzbedürftigen" als auch zu "den Anderen" der Schutzgebenden (imaginiert als "liberale", die Menschen- und Freiheitsrechte hoch haltende Gesellschaften). Es überrascht also nicht, dass diese Diskursposition nicht nur von Rechten, sondern auch von Liberalen artikuliert und vertreten wird.

Abschieben um zu schützen?

Das liberale Selbstverständnis europäischer Gesellschaften gründet auf der Behauptung, Menschen- und Freiheitsrechte hochzuhalten und zu schützen. Der Flüchtlingsschutz gilt hierbei als besonders zentrales Moment. Abschiebungen dagegen bedeuten den radikalen Ausschluss unerwünschter Migrant_innen oder abgelehnter Asylsuchender aus einer Gesellschaft und einem Territorium gegen deren Willen - und stehen daher mit liberalen Prinzipien der Freiheit und Würde in einem Spannungsverhältnis. Dennoch zeigen aktuelle Diskussionen, dass das gleichzeitige Fordern von Ausschluss und Schutz nicht als Widerspruch begriffen wird. Mehr noch: Abschiebungen werden häufig als notwendige Voraussetzung für die Aufrechterhaltung des internationalen Flüchtlingsschutzsystems gerahmt.

Hier tritt zutage, was die Sprachwissenschaftlerin Ruth Wodak und der Medienwissenschaftler Michal Krzyzanowski als das Paradoxale an liberalen Denkweisen bezeichnet haben: nämlich dass dem moralischen Überlegenheitsanspruch bereits das Potenzial der Ausgrenzung innewohnt. Ausgegrenzt werden muss, wer eine Gefahr für die liberale Verfasstheit der Gesellschaft, für "die liberalen Werte" darstellt. Dadurch wird eine diskursive Abstützung von Abschiebungen vorgenommen, die sich über humanitäre Argumente legitimiert. "Heuchlerische Wirtschaftsflüchtlinge" werden dabei gleich zweifach als illiberal markiert: als unmoralisch handelnde Individuen und als Bedrohung für menschenrechtliche Abkommen. Der radikale Ausschluss derart markierter Personen ist in der Folge nicht nur unproblematisch, sondern sogar geboten.

Für Solidaritätsbewegungen gilt daher, jeder Versuchung abzuschwören, Einteilungen zwischen Flüchtlingen vorzunehmen. Initiativen, die allzu sehr auf einer fragwürdigen "Willkommenskultur" aufbauen, laufen Gefahr, zwischen jenen zu unterscheiden, die den Willkommensgesten würdig sind und jenen, die ihrer unwürdig sind. Anzuerkennen dass Migrations- und Fluchtbewegungen vielfach mit politischen und wirtschaftlichen Manövern des Westens im globalen Süden in Verbindung stehen und langfristige Folgen von etwa Sklaverei, Kolonialismus, Landraub oder der Einmischung in kriegerische Auseinandersetzungen sind, bedeutet auch anzuerkennen, dass unser aller Realitäten auf Grundlage einer durch Gewalt- und Machtverhältnisse strukturierten Geschichte und Gegenwart verbunden sind. Basierend auf dieser Einsicht könnten verschiedene Kämpfe gegen die vielen Facetten der herrschenden Verhältnisse verknüpft werden - in gegenseitiger Solidarität.


"Willkommen um zu bleiben!" lautete der Titel einer Podiumsdiskussion, die im Rahmen einer Tagung des Netzwerks Kritische Migrations- und Grenzregimeforschung (kritnet) im September 2015 in Hamburg stattfand. Das Fragezeichen wurde von der Autorin hinzugefügt.



Fußnoten

[1] Siehe Kasparek/Speer 2015

[2] Council of the EU, Press Release 711/15. Online: www.consilium.europa.eu/en/press/press-releases/2015/10/08-jha-return-policy

Literatur

Ilker Ataç/Albert Kraler (2006): "Gewünschte", "Geduldete" und "Unerwünschte". Klassifizieren, Selektieren, Stratifizieren. Migrationspolitik als Strategie des Filterns. In: MALMOE, 33. S. 25-26.

Eva Bahl/Marina Ginal/Sabine Hess (2012): Unheimliche Arbeitsbündnisse. Zum Funktionieren des Anti-Trafficking-Diskurses auf lokaler und europäischer Ebene. In: Sabine Hess/Bernd Kasparek (Hg.): Grenzregime. Diskurse, Praktiken, Institutionen in Europa. Berlin/Hamburg: Assoziation A. S. 161-178.

Martina Benz/Helen Schwenken (2005): Jenseits von Autonomie und Kontrolle: Migration als eigensinnige Praxis. In: PROKLA - Zeitschrift für kritische Sozialwissenschaft 140 (35). S. 363-377.

Alice Bloch/Liza Schuster (2005): At the extremes of exclusion: Deportation, detention and dispersal. In: Ethnic and Racial Studies 28 (3). S. 491-512.

Nicholas De Genova (2002): Migrant "Illegality" and Deportability in Everyday Life. In: Annual Review of Anthropology 31. S. 419-447. Online: www.nicholasdegenova.net/resources/ARA-DeGenova.pdf

Liz Fekete (2003): Analysis: Deaths during forced deportation. Online: http://www.irr.org.uk/news/analysis-deaths-during-forced-deportation

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Sabine Hess/Bernd Kasparek (Hg.) (2012): Grenzregime. Diskurse, Praktiken, Institutionen in Europa. Berlin/Hamburg: Assoziation A.

Bernd Kasparek/Marc Speer (2015): Of Hope. Ungarn und der lange Sommer der Migration. Online: http://bordermonitoring.eu/ungarn/2015/09/of-hope

Michal Krzyzanowski/Ruth Wodak (2008): The Politics of Exclusion: Debating Migration in Austria. New Brunswick, NJ: Transaction Publishers.

Lydia Morris (2002): Managing Migration. Civic Stratification and Migrants' Rights. London: Routledge.

Chantal Mouffe ( 2007): Über das Politische: Wider die kosmopolitische Illusion. Frankfurt am Main: Suhrkamp.

Chantal Mouffe (2008): Das Demokratische Paradox. Wien: Turia und Kant.

Manfred Nowak/Fiona Steinert/Hannes Tretter (2013): Vorwort der HerausgeberInnen. In: Manfred Nowak/Edith Saurer (Hg.): Vom Umgang mit den "Anderen". Historische und menschenrechtliche Perspektiven der Abschiebung. Wien/Graz: Studienreihe des Ludwig Boltzmann Instituts für Menschenrechte, 25, NWV. S. 3-5.

Michaela Ralser (2007): Migration - Marginalisierung - bio‐ökonomischer Imperativ. Schubhaft und Abschiebung: Instrumente gegen Armutsflüchtlinge. In: Alexander Eberharter/Andreas Exenberger (Hg.): Globalisierung und Gerechtigkeit. Eine transdisziplinäre Annäherung. Innsbruck: Innsbruck University Press. S. 53-68.

Philipp Ratfisch/Stephan Scheel (2012): Migrationskontrolle durch Flüchtlingsschutz. Die Rolle des UNHCR im Kontext der Externalisierung des EU-Migrationsregimes. In: Sabine Hess/Bernd Kasparek (Hg.): Grenzregime. Diskurse, Praktiken, Institutionen in Europa. Berlin/Hamburg: Assoziation A. S. 89-110.

Judith Welz (2014): Die österreichische Abschiebepolitik in Zahlen. 1995 bis 2013. In: INEX Working Papers 1. S. 1-32. Online: https://inex.univie.ac.at/fileadmin/user_upload/ag_divpol/INEX-working-paper-Nr-1-Öst-Abschiebepolitik-in-Zahlen-JuWe-310314.pdf.

Judith Welzist Politologin und Kultur- und Sozialanthropologin und arbeitet seit 2012 wissenschaftlich zum Thema Abschiebungen.